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OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09 (Kart) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- openjur.de
§ 4 GlueStV
- Justiz Hessen
§ 4 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 2 GlSpielWStVtr
Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung öffentlicher Glücksspiele
- Glücksspiel & Recht
Keine Spielvermittlung ohne Erlaubnis
- Judicialis
GlüStV § 4
- kanzlei.biz
Erlaubnis für Glücksspiele unabhängig vom Firmensitz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GlüStV § 4
Zulässigkeit der Vermittlung öffentlicher Glücksspiele durch einen im Ausland ansässigen Vermittler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Vermittlung öffentlicher Glücksspiele durch einen im Ausland ansässigen Vermittler
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Internet-Glücksspiel mehr für gewerbliche Spielvermittler
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 22.12.2008 - 11 O 73/08
- OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09 (Kart)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09
Von diesen Erwägungen abgesehen könnte der Senat das Hessische Glücksspielgesetz vom 12.12.2007 auch nicht für verfassungswidrig halten, ohne die Sache gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (zur Vorlagepflicht bei Länder-Zustimmungsgesetzen zu Staatsverträgen siehe BVerfGE 12, 205 ff., 220;… Wolfgang Meyer in: von Münch/Kunig (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, 5. Aufl., Art. 100 Rdn. 12). - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09
Insoweit schließt sich der Senat dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 unter II 2 b (ZfWG 2008, 351 ff.) an. - OLG Koblenz, 20.01.2009 - 1 W 6/09
Öffentliches Glücksspiel: Entbehrlichkeit der Durchführung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09
Auch der Umstand, dass die Antragsgegnerin die Schnittstelle inzwischen abgeschaltet hat, ist nicht als konkludente Kündigungserklärung gegenüber der Antragstellerin zu 1. auszulegen, da es dazu einer hinreichend deutlichen Erklärung bedurft hätte, den Kooperationsvertrag insgesamt endgültig beenden zu wollen (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 20.1.2009 - 1 W 6/09 unter 2.1 a, Anlage BF 6). - VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09
Soweit die Antragstellerinnen einwenden, die Befreiung von dem Verbot des § 4 Abs. 1 GlüStV stehe "im politischen Belieben der Behörde", ist darauf hinzuweisen, dass der jeweilige Antragsteller gleichwohl nicht einer nicht nachprüfbaren Willkür der Behörde ausgesetzt ist, sondern einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung hat (…z. B. Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Aufl. § 43 Rdn. 59; ebenso auch Verwaltungsgericht Berlin Urteil vom 22.9.2008 - VG 35 A 15.08, S. 25 = Anlage Bf. 3).