Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6574
OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09 (Kart) (https://dejure.org/2009,6574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2009 - 11 W 8/09 (Kart) (https://dejure.org/2009,6574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 2009 - 11 W 8/09 (Kart) (https://dejure.org/2009,6574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de

    § 4 GlueStV

  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 2 GlSpielWStVtr
    Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung öffentlicher Glücksspiele

  • Glücksspiel & Recht

    Keine Spielvermittlung ohne Erlaubnis

  • Judicialis

    GlüStV § 4

  • kanzlei.biz

    Erlaubnis für Glücksspiele unabhängig vom Firmensitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 4
    Zulässigkeit der Vermittlung öffentlicher Glücksspiele durch einen im Ausland ansässigen Vermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Vermittlung öffentlicher Glücksspiele durch einen im Ausland ansässigen Vermittler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Internet-Glücksspiel mehr für gewerbliche Spielvermittler

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09
    Von diesen Erwägungen abgesehen könnte der Senat das Hessische Glücksspielgesetz vom 12.12.2007 auch nicht für verfassungswidrig halten, ohne die Sache gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (zur Vorlagepflicht bei Länder-Zustimmungsgesetzen zu Staatsverträgen siehe BVerfGE 12, 205 ff., 220; Wolfgang Meyer in: von Münch/Kunig (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, 5. Aufl., Art. 100 Rdn. 12).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09
    Insoweit schließt sich der Senat dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 unter II 2 b (ZfWG 2008, 351 ff.) an.
  • OLG Koblenz, 20.01.2009 - 1 W 6/09

    Öffentliches Glücksspiel: Entbehrlichkeit der Durchführung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09
    Auch der Umstand, dass die Antragsgegnerin die Schnittstelle inzwischen abgeschaltet hat, ist nicht als konkludente Kündigungserklärung gegenüber der Antragstellerin zu 1. auszulegen, da es dazu einer hinreichend deutlichen Erklärung bedurft hätte, den Kooperationsvertrag insgesamt endgültig beenden zu wollen (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 20.1.2009 - 1 W 6/09 unter 2.1 a, Anlage BF 6).
  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 11 W 8/09
    Soweit die Antragstellerinnen einwenden, die Befreiung von dem Verbot des § 4 Abs. 1 GlüStV stehe "im politischen Belieben der Behörde", ist darauf hinzuweisen, dass der jeweilige Antragsteller gleichwohl nicht einer nicht nachprüfbaren Willkür der Behörde ausgesetzt ist, sondern einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung hat (z. B. Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Aufl. § 43 Rdn. 59; ebenso auch Verwaltungsgericht Berlin Urteil vom 22.9.2008 - VG 35 A 15.08, S. 25 = Anlage Bf. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht